Dienstleistungen der Gemeinde
 HUNDESTEUER
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer und bemisst sich nach der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
 SACHBEARBEITER
 ZUGEHÖRIGKEIT ZU SACHGEBIETEN
 VERFAHRENSABLAUF
Sobald die An- oder Abmeldung eines Hundes erfolgt ist, wird ein Veranlagungs- oder Aufhebungsbescheid erlassen. Dieser wird dem Hundehalter zugestellt.
 ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Für die Anmeldung von Hunden benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
- Rasse, Farbe, Geburtsmonat und –jahr des Hundes, ferner den Beginn der Haltung.
- Für die Abmeldung reicht der Zeitpunkt, ab dem das Tier nicht mehr gehalten wird. Hilfreich ist auch eine Kopie der Tierarztrechnung, wenn ein Hund eingeschläfert werden musste.
 KOSTEN / GEBÜHREN
- Es werden keine Verwaltungskosten erhoben.
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