Gemeinde Waldbüttelbrunn


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Dienstleistungen der Gemeinde

SeitenanfangGEWERBEAMT

Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z.B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren

  • Beginn
  • Veränderung in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren bzw. Leistungen ausgedehnt wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sowie Verlegungen - innerhalb der Gemeinde
  • Beendigung
anzuzeigen.

Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte usw.) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes. Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z. B. dem Geschäftsführer einer GmbH).

SeitenanfangSACHBEARBEITER

SeitenanfangZUGEHÖRIGKEIT ZU SACHGEBIETEN

  • Bürgerbüro

SeitenanfangVERFAHRENSABLAUF

Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird (Betriebssitz in Waldbüttelbrunn) oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt, z. B. bei Betriebssitz-verlegung innerhalb des Gemeindegebietes ist eine Gewerbe-ummeldung erforderlich, bei Verlegung in eine andere Gemeinde eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.

Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (sog. Gewerbeschein). Die Gewerbebehörde hat folgende Stellen zu verständigen: Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Eichamt, Registergericht, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Statistisches Landesamt, sowie das Arbeitsamt.

SeitenanfangERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Folgende Unterlagen sind bei Erstattung der Anzeige erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.

SeitenanfangKOSTEN / GEBÜHREN

  • Je Anzeige 12,50 €

SeitenanfangSONSTIGES

Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie
z. B. die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen, die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes. Schank- und Speisewirtschaften, sowie Beherbergungsbetriebe benötigen eine Gaststättenerlaubnis. Für Spielhallen und eine bestimmte Art von Automaten ist ebenfalls eine besondere Erlaubnis notwendig.

Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist für den Landkreis Würzburg das Landratsamt Würzburg. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Würzburg: Landkreis Würzburg



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Bankverbindung
Raiffeisenbank Höchberg
Kto.-Nr. 2 510 723
BLZ 790 631 22

Sparkasse Mainfranken Würzburg
Kto.-Nr. 130 100 209
BLZ 790 500 00
 

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