Dienstleistungen der Gemeinde
 SPERRZEITVERKÜRZUNG
Der bayerische Gesetzgeber hat eine Lockerung der gesetzlichen Sperrzeit beschlossen, die seit dem
1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Als bayernweite Regelung gilt:
Als gesetzliche Sperrzeit gilt die Zeit von 5:00 bis 6:00 Uhr
 SACHBEARBEITER
 ZUGEHÖRIGKEIT ZU SACHGEBIETEN
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