Dienstleistungen der Gemeinde
Im Jahr 2010 wurde letzmalig eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Zum 01.01.2011 wird diese durch Einführung der ELStAM (Datenbank der elektronischen Lohnsteuerkarte)abgelöst. Unabhängig von diesem Verfahren geht die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Änderung der Lohnsteuerkarte, Eintragung von Kinderfreibeträgen usw.) mit Wirkung vom 01.01.2011 vollständig auf die Finanzämter über. Die Gemeinden dürfen entsprechende Änderungen nicht mehr vornehmen.
Auskünfte erteilt das Finanzamt.
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