Heute geöffnet:

08:00 – 13:00 Uhr

10°C

Heute geöffnet:

08:00 – 13:00 Uhr

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

  • Bauernmarkt
  • Direktvermarkter
  • Direktvermarktung
  • Jahrmarkt
  • Marktstand
  • Spezialmarkt
  • Weihnachtsmarkt
  • Wochenmarkt
Stand: 05. November 2025

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Eva Drack

Funktion: Abteilungsleiterin

eva.drack@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 20

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen