Heute geöffnet:

08:00 – 13:00 Uhr

14°C

Heute geöffnet:

08:00 – 13:00 Uhr

Wasserversorgung; Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
  • Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;
  • Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene
  • Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;
Stand: 07. Januar 2026

Beschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Ansprechpartner

Herr Sebastian Schmitt

Funktion: Sachbearbeiter

sebastian.schmitt@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 23

Herr Peter Hümmer

Funktion: Sachbearbeiter

peter.huemmer@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 18

Frau Sonja Nowak

Funktion: Sachbearbeiterin

sonja.nowak@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 30

Herr Markus Ostwald

Funktion: Abteilungsleiter

markus.ostwald@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 16

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen