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Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
  • Bauwasser
  • Wasserbezug
Stand: 04. April 2025

Beschreibung

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

Ansprechpartner

Herr Sebastian Schmitt

Funktion: Sachbearbeiter

sebastian.schmitt@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 23

Herr Peter Hümmer

Funktion: Sachbearbeiter

peter.huemmer@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 18

Frau Sonja Nowak

Funktion: Sachbearbeiterin

sonja.nowak@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 30

Herr Markus Ostwald

Funktion: Abteilungsleiter

markus.ostwald@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 16

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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