Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Stand: 19. Mai 2026
Beschreibung
Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
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§§ 8 ff. Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-G3
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)