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12. Dez. 2025

Kommunalwahl 2026

Informationen ihres Wahlamts – Versand der Briefwahlunterlagen ab 16.02.2026

 

Für die Kommunalwahlen 2026 wird zum Stichtag 25.01.2026 das Wählerverzeichnis angelegt. Ab diesem Datum werden Informationsbriefe über die Eintragung im Wählerverzeichnis an die Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten die Information, wo, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden könne. Die Benachrichtigung muss bis zum 15.02.2026 erfolgt sein. Sollten Sie bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie diese gerne im Bürgerbüro nachfordern.

 

Für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen.

 

Die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) ist erst ab dem 16.02.2026 möglich. Erfahrungsgemäß rechnen wir mit einer hohen Nachfrage bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen. Das Wahlamt wird sich bemühen, die eingegangen Anträge auf Briefwahl ab diesem Datum möglichst zeitnah abzuarbeiten. Wir bitten Sie jedoch von Anfragen abzusehen, wann Wahlunterlagen im Einzelfall zugehen da erst ab dem 16.02.26 verschickt bzw. ausgetragen werden kann.