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Neuer Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler: Familien sollen Bedarf ans Landratsamt melden

12. März 2026
bis 1. Mai 2026

Neuer Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler: Familien sollen Bedarf ans Landratsamt melden

Ab dem 1. August 2026 haben Grundschulkinder in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Dieser richtet sich zunächst an Erstklässlerinnen und Erstklässler und wird in den kommenden Jahren auf die zweite bis vierte Jahrgangsstufe ausgeweitet.

Familien im Landkreis Würzburg mit Kindern, die im September 2026 eingeschult werden, sind aufgerufen, ihren Bedarf zu melden. Erziehungsberechtigte sollen zu diesem Zweck bis zum 30. April 2026 eine kurze Umfrage des Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt Würzburg beantworten. Dabei wird abgefragt, ob ein genereller Bedarf für die Ganztagsbetreuung besteht und ob eine Betreuung auch während der Ferienzeiten benötigt wird. Die Angaben sind unverbindlich und sollen der besseren Planung der Angebote dienen. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in den jeweiligen Gemeinden.

Alle notwendigen Informationen können über folgenden Link sicher an das Landratsamt Würzburg übermittelt werden: https://easy-feedback.de/umfrage/2101969/FULR1u7