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Anliegerbescheinigung; Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Stand: 04. August 2025

Beschreibung

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Ansprechpartner

Herr Thomas Kirchner

Funktion: Abteilungsleiter

thomas.kirchner@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 27

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümernachweis
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

Kosten

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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