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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
  • Bauland bereitstellen
  • Baulandbereitstellung
  • Bauland verkaufen
Stand: 01. Oktober 2025

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Frau Tanja Oehrlein

Funktion: Geschäftsleitende Angestellte

tanja.oehrlein@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 25

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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