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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

  • kindergarten
  • kinderkrippe, kita
  • Kindertagesbetreuung
  • Kindertageseinrichtungen
Stand: 12. August 2025

Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Tanja Raabe

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.raabe@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 12

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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