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Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Stand: 05. November 2025

Beschreibung

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Ansprechpartner

Herr Thomas Kirchner

Funktion: Abteilungsleiter

thomas.kirchner@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 27

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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