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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stand: 02. November 2025

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Frau Tanja Oehrlein

Funktion: Geschäftsleitende Angestellte

tanja.oehrlein@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 25

Frau Tanja Raabe

Funktion: Sachbearbeiterin

tanja.raabe@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 12

Frau Johanna Seubert

Funktion: Sachbearbeiterin

johanna.seubert@waldbuettelbrunn.de

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