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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
  • Immissionsschutz
  • Lärmbelästigung
  • Rasen mähen
  • Rasenmäher
Stand: 03. Juli 2025

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Markus Ostwald

Funktion: Abteilungsleiter

markus.ostwald@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 16

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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