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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
  • Christkindlmarkt, Jahrmarkt
  • Marktgebührensatzung
  • Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte
  • standgebühren, platzgebühren
  • wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt
Stand: 22. September 2025

Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Eva Drack

Funktion: Abteilungsleiterin

eva.drack@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 20

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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