Heute geöffnet:
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Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
klaus.schmidt@waldbuettelbrunn.de
Öffnungszeiten: N/A
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
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