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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
  • Entente Florale
  • Grünanlagen
  • Grünanlagensatzung
  • Grünflächenmanagement
Stand: 01. Oktober 2025

Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Ansprechpartner

Herr Sebastian Schmitt

Funktion: Sachbearbeiter

sebastian.schmitt@waldbuettelbrunn.de

+49 0931 49704 23

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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