Unseren Altort gemeinsam weiterentwickeln
Sanieren, gestalten und fördern: Informationen zur Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und zum Kommunalen Förderprogramm.
Bewahren, verbessern und zukunftsfähig gestalten
Der historische Ortskern prägt das Gesicht Waldbüttelbrunns. Gewachsene Strukturen und ortstypische Gebäudeformen sollen erhalten, bestehende Mängel behoben und zeitgemäßes Wohnen sowie neue Nutzungen ermöglicht werden.
Die Sanierungssatzung schafft den rechtlichen Rahmen. Die Gestaltungssatzung enthält verbindliche Vorgaben für das Erscheinungsbild. Das Kommunale Förderprogramm kann private Investitionen unterstützen.
Wichtig vor jeder Maßnahme
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt auf. Bei beantragter Förderung dürfen Aufträge und Bauarbeiten grundsätzlich erst nach schriftlicher Bewilligung begonnen werden.
Sanierungssatzung
Festlegung des Sanierungsgebiets, Verfahren, Genehmigungspflichten und Sanierungsziele.
Gestaltungssatzung
Vorgaben und Empfehlungen für Sanierung, Umbau, Anbau, Neubau und Freiflächen.
Kommunales Förderprogramm
Unterstützung des gestalterischen Mehraufwands ortsgerechter privater Maßnahmen.
Ein klarer Rahmen für die Erneuerung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen städtebauliche Missstände in Form von Substanz- und Funktionsschwächen vor.
- Erhalt und Stärkung des regionaltypischen Ortsbildes
- Sanierung und Wiedernutzung bestehender Gebäude
- Verbesserung von Wohnumfeld, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität
- Stärkung von Ortsmitte, Nahversorgung und Nutzungsmischung
- Mehr Grün, Entsiegelung, Wasserversickerung und Klimaanpassung
Sanierungsrechtliche Genehmigung: Im Sanierungsgebiet finden die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB Anwendung. Vorhaben und bestimmte Rechtsvorgänge sind frühzeitig mit der Gemeinde abzustimmen.
Ortsbildgerecht bauen, modern wohnen
Die Gestaltungssatzung gilt im festgelegten Bereich für genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und anzeigepflichtige Maßnahmen. Sie betrifft insbesondere Baukörper, Dächer, Fassaden, Fenster, Türen, Einfriedungen und weitere von außen wahrnehmbare Bauteile.
Der ergänzende Leitfaden erläutert die Ziele anhand von Empfehlungen, Skizzen und Beispielen.
Finanzielle Unterstützung für private Maßnahmen
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs können gefördert werden, wenn sie der Gestaltungssatzung und dem abgestimmten Beratungsergebnis entsprechen.
„Hülle“
Ortsbildwirksame Maßnahmen an Fassade, Fenstern, Türen, Dach, Hoftoren, Einfriedungen sowie Vor- und Hofräumen.
Bis zu 30 % bei Bestandsgebäuden bzw. bis zu 10 % bei Neubauten, höchstens 50.000 Euro.
„Hülle und Kern“
Umfassende Sanierung leerstehender oder von Leerstand bedrohter Gebäude zur Schaffung von Wohnraum.
Bis zu 30 %, höchstens 100.000 Euro. Eine Modernisierungsvereinbarung ist erforderlich.
Kein vorzeitiger Beginn
Antrag vor Maßnahmenbeginn. Vor schriftlicher Bewilligung grundsätzlich keine Auftragsvergabe und kein Baubeginn. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Von der ersten Idee bis zur Umsetzung
Beraten lassen
Frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen.
Planung abstimmen
Entwurf mit Gemeinde und Sanierungsberatung abstimmen.
Anträge einreichen
Genehmigungen und Fördermittel vollständig beantragen.
Dann beginnen
Erst nach Genehmigungen und Förderbescheiden starten.
Unterlagen auf einen Blick
Sanierungssatzung mit Begründung
Vollständige Broschüre einschließlich Geltungsbereich
Gestaltungssatzung mit Leitfaden und Förderprogramm
Vollständige Broschüre einschließlich Verfahrenshinweisen
Ratgeber für Eigentümer
Informationen zu Sanierungsgebiet, Gestaltungssatzung, Kommunalem Förderprogramm und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
Antrag Förderprogramm „Hülle“
Downloadbares PDF-Formular
Antrag Förderprogramm „Hülle und Kern“
Downloadbares PDF-Formular