Adressänderung im Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.
Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Voraussetzungen
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet haben.
Verfahrensablauf
Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Frist / Dauer
Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.
Kosten / Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an
Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.