Anmeldung Gewerbe
Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeanmeldung schriftlich unter Verwendung des amtlichen Formulars beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den sogenannten Gewerbeschein) mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die für die Anzeige zuständige Stelle leitet die Gewerbeanzeige an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (selbstständige Tätigkeit) ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt
- Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten
Frist / Dauer
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Zeitpunkt der Betriebsgründung fällig.
Kosten / Leistung
In Waldbüttelbrunn kostet die Gewerbeanmeldung derzeit 25,00 Euro.