Die Gemeinde Waldbüttelbrunn vermietet gemeindlichen Räume sowie diverses Inventar ausschließlich an Ortsbürger, ortsansässige Vereine, Organisationen und Firmen.
Verfahrensablauf
Über die Anmietung wird ein Vertrag ausgefertigt, der eine Untervermietung an andere Personen verbietet. Bei Vertragsverstoß behält sich die Gemeinde Waldbüttelbrunn das Recht vor, an den Mieter keine Räume mehr zu vergeben
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten / Gebühren
Die Gebühren sind für alle Vermietungsgegenstände per Gebührenordnung geregelt und richten sich unter anderem nach der Dauer der Anmietung. Auskunft über die Gebühren erhalten Sie auf Anfrage.
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