Schankerlaubnis, vorübergehender Verkauf von Speisen und Getränken
Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (z. B. Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste u.ä.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.
Verfahrensablauf
Die Gestattung kann mit dem angebotenen Antrag im Bürgerbüro beantragt werden. Sie können den Antrag auch ausdrucken und ausgefüllt mitbringen, oder schicken Sie ihn einfach mit der Post.
Kosten / Gebühren
28,00 €
Für öffentliche Veranstaltungen ist zusätzlich deren Anzeige erforderlich. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro. Über die Anzeige wird die örtlich zuständige Polizeiinspektion sowie auf Wunsch die GEMA informiert.
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