Erlässe können gewährt werden, wenn deren Einziehung nach Prüfung des Einzelfalls unbillig wäre. Dies ist nur im Ausnahmefall zulässig und an enge gesetzliche Vorgaben gebunden.
Verfahrensablauf
Einen formlosen Erlassantrag schriftlich bei der Gemeinde mit der Erlassbegründung einreichen. Nach Prüfung und Zustimmung durch die Gemeinde ergeht ein Erlassbescheid.
Erforderliche Unterlagen
Nach Prüfung der Gemeinde eventuell Vermögensübersichten.
Kosten / Leistung
Es werden keine Verwaltungskosten erhoben.
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