Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Hebesatz in der Gemeinde beträgt 320 %.
Verfahrensablauf
Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrages (§ 14 GewStG) mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben. Der Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde (§§ 4, 35a GewStG) zu bestimmen.
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