Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister für die Person eingetragenen Daten. Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, die mit Wohnsitz im Gemeindegebiet gemeldet sind oder waren.
Verfahrensablauf
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von dem Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie nur dem Betroffenen selbst ausgehändigt oder zugesandt werden.
Erforderliche Unterlagen
Als Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in ist der Pass oder Personalausweis vorzulegen. Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine Vollmacht und ein amtlicher Lichtbildausweis des Betroffenen erforderlich. Die Bescheinigung kann dem/der Vorsprechenden übergeben werden.
Kosten / Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt pro Bescheinigung 5,00 €. Bescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
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