Gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen sowie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen sind Beiträge zu leisten
Verfahrensablauf
Über die Beiträge ergeht ein Bescheid von Amts wegen.
Kosten / Gebühren
Zusätzlich zum Beitrag werden keine Verwaltungskosten erhoben.
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