Verfahrensablauf
Seit dem 01.10.2014 wurden die Standesämter der Gemeinden Waldbrunn und Neubrunn und seit 01.01.2017 das Standesamt der Gemeinde Eisingen vom Standesamt der Gemeinde Waldbüttelbrunn übernommen. Für alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten dieser Gemeinden ist das Standesamt Waldbüttelbrunn zuständig. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Heiratsurkunde beim Standesamt des Heiratsortes.
Erforderliche Unterlagen
Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen. In allen anderen Fällen informieren Sie sich bitte vorher, ob wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die angeforderte Urkunde zusenden können.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.