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Sanieren, gestalten und fördern: Informationen zur Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung und zum Kommunalen Förderprogramm.
Der historische Ortskern prägt das Gesicht Waldbüttelbrunns. Gewachsene Strukturen und ortstypische Gebäudeformen sollen erhalten, bestehende Mängel behoben und zeitgemäßes Wohnen sowie neue Nutzungen ermöglicht werden.
Die Sanierungssatzung schafft den rechtlichen Rahmen. Die Gestaltungssatzung enthält verbindliche Vorgaben für das Erscheinungsbild. Das Kommunale Förderprogramm kann private Investitionen unterstützen.
Wichtig vor jeder Maßnahme
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt auf. Bei beantragter Förderung dürfen Aufträge und Bauarbeiten grundsätzlich erst nach schriftlicher Bewilligung begonnen werden.
Festlegung des Sanierungsgebiets, Verfahren, Genehmigungspflichten und Sanierungsziele.
Vorgaben und Empfehlungen für Sanierung, Umbau, Anbau, Neubau und Freiflächen.
Unterstützung des gestalterischen Mehraufwands ortsgerechter privater Maßnahmen.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen städtebauliche Missstände in Form von Substanz- und Funktionsschwächen vor.
Sanierungsrechtliche Genehmigung: Im Sanierungsgebiet finden die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB Anwendung. Vorhaben und bestimmte Rechtsvorgänge sind frühzeitig mit der Gemeinde abzustimmen.
Die Gestaltungssatzung gilt im festgelegten Bereich für genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und anzeigepflichtige Maßnahmen. Sie betrifft insbesondere Baukörper, Dächer, Fassaden, Fenster, Türen, Einfriedungen und weitere von außen wahrnehmbare Bauteile.
Der ergänzende Leitfaden erläutert die Ziele anhand von Empfehlungen, Skizzen und Beispielen.
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs können gefördert werden, wenn sie der Gestaltungssatzung und dem abgestimmten Beratungsergebnis entsprechen.
Ortsbildwirksame Maßnahmen an Fassade, Fenstern, Türen, Dach, Hoftoren, Einfriedungen sowie Vor- und Hofräumen.
Bis zu 30 % bei Bestandsgebäuden bzw. bis zu 10 % bei Neubauten, höchstens 50.000 Euro.
Umfassende Sanierung leerstehender oder von Leerstand bedrohter Gebäude zur Schaffung von Wohnraum.
Bis zu 30 %, höchstens 100.000 Euro. Eine Modernisierungsvereinbarung ist erforderlich.
Antrag vor Maßnahmenbeginn. Vor schriftlicher Bewilligung grundsätzlich keine Auftragsvergabe und kein Baubeginn. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen.
Entwurf mit Gemeinde und Sanierungsberatung abstimmen.
Genehmigungen und Fördermittel vollständig beantragen.
Erst nach Genehmigungen und Förderbescheiden starten.
Vollständige Broschüre einschließlich Geltungsbereich
Vollständige Broschüre einschließlich Verfahrenshinweisen
Informationen zu Sanierungsgebiet, Gestaltungssatzung, Kommunalem Förderprogramm und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
In Ausarbeitung
Downloadbares und digital ausfüllbares PDF-Formular
Formular folgt
In Ausarbeitung
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In Ausarbeitung
Für steuerlich begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Formular folgt
Die ausfüllbaren Antragsformulare befinden sich derzeit in der Ausarbeitung. Bis zur Veröffentlichung wenden Sie sich bitte direkt an das Bauamt.
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